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   VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668   

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VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668 (https://dejure.org/2019,1863)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2019 - 11 C 18.668 (https://dejure.org/2019,1863)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 11 C 18.668 (https://dejure.org/2019,1863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 62 Abs. 4 ; ZPO § 57 ; BGB § 104 Nr. 2
    Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für einen prozessunfähigen Beteiligten im Kostenerinnerungsverfahren; Bestellung; Prozesspfleger; Kostenerinnerungsverfahren; Prozessunfähiger; krankhafte Störung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 62 Abs. 4 ; ZPO § 57 ; BGB § 104 Nr. 2
    Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers bei Vorliegen einer chronisch-rezidivierend paranoid-halluzinatorische Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; Überprüfung der Auswahl des Prozesspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88

    Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Weiter ist ein Prozessunfähiger für ein Rechtsmittel, mit dem er wie hier eine seine Prozessunfähigkeit feststellende Entscheidung angreift, als prozess- und postulationsfähig zu behandeln (BVerwG, B.v. 26.5.1987 - 7 ER 204-206/87 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 29.4.2013 - 11 C 13.736 - juris Rn. 2; HessVGH, U.v. 26.1.1987 - IX OE 87/82 - juris 1. Ls; U.v. 21.2.1989 - 11 UE 2883/88 - juris Rn. 25).

    Er kann daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung, die seine Prozessunfähigkeit feststellt, einlegen (vgl. Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 62 Rn. 19; HessVGH, U.v. 21.2.1989 a.a.O.), was auch im Falle einer inzidenten Feststellung der Prozessunfähigkeit im Rahmen des Zwischenstreits um eine Bestellung eines Prozesspflegers zu gelten hat (so im Ergebnis BayVGH, a.a.O.; OVG NW, B.v. 14.1.1997 - 24 E 1074/96).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1998 - 7 E 10175/98

    Bestellung eines Prozeßpflegers; Prozeßpfleger; Querulantenfälle; Querulantenwahn

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere statthaft (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 10; BayVGH, B.v. 25.1.2001 - 11 C 01.33 - juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 10.2.1998 - 7 E 10175/98 - juris Rn. 1 f.).

    Auch wenn es sich bei der Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers um einen nicht kontradiktorischen Zwischenstreit handelt, bedarf es einer Kostenentscheidung, da die Beschwerde zurückgewiesen worden ist und in diesem Falle Gerichtskosten nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage I zu § 3 Abs. 2 GKG) entstehen (vgl. OVG RhPf, B.v. 10.2.1998 - 7 E 10175/98 - juris Rn. 7; allgemein: BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 - juris Rn. 40; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, vor § 154 VwGO, Rn. 16; Just in Fehling/Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 154 Rn. 17).

  • BVerwG, 25.01.1973 - V CB 119.69
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit kann das Gericht ausnahmsweise ohne medizinischen Sachverständigen feststellen, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluss auf diese Eigenschaft gestatten bzw. wenn schon die Art und Weise der Prozessführung offensichtlich auch dem Laien erkennbar ergibt, dass der klägerische Vortrag auf krankhaften Wahnvorstellungen beruht (BVerwG, U.v. 25.1.1973 - V CB 119.69 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 11 = juris Rn. 7; B.v. 21.8.1979 - VII B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14 = juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 20.3.2012 - 12 A 287/12 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.1.1987 - IX OE 87/82 - juris Orientierungssatz; B.v. 27.6.1995 - 1 TG 1808/95 - juris Rn. 19).

    Für die rechtliche Beurteilung kommt es dabei nur darauf an, ob die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit einen solchen Grad erreicht, dass von einem Ausschluss der freien Willensbestimmung durch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit gesprochen werden kann (BVerwG, U.v. 25.1.1973 a.a.O. Rn. 8).

  • VGH Hessen, 26.01.1987 - IX OE 87/82
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Weiter ist ein Prozessunfähiger für ein Rechtsmittel, mit dem er wie hier eine seine Prozessunfähigkeit feststellende Entscheidung angreift, als prozess- und postulationsfähig zu behandeln (BVerwG, B.v. 26.5.1987 - 7 ER 204-206/87 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 29.4.2013 - 11 C 13.736 - juris Rn. 2; HessVGH, U.v. 26.1.1987 - IX OE 87/82 - juris 1. Ls; U.v. 21.2.1989 - 11 UE 2883/88 - juris Rn. 25).

    Eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit kann das Gericht ausnahmsweise ohne medizinischen Sachverständigen feststellen, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluss auf diese Eigenschaft gestatten bzw. wenn schon die Art und Weise der Prozessführung offensichtlich auch dem Laien erkennbar ergibt, dass der klägerische Vortrag auf krankhaften Wahnvorstellungen beruht (BVerwG, U.v. 25.1.1973 - V CB 119.69 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 11 = juris Rn. 7; B.v. 21.8.1979 - VII B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14 = juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 20.3.2012 - 12 A 287/12 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 26.1.1987 - IX OE 87/82 - juris Orientierungssatz; B.v. 27.6.1995 - 1 TG 1808/95 - juris Rn. 19).

  • VG München, 27.04.2016 - M 6 K 15.321

    Unzulässige Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Bestellung eines Prozesspflegers durch das Verwaltungsgericht München für das Verfahren M 6 M 17.4518, das die gerichtliche Kostenrechnung vom 27. Juni 2016 im Verfahren M 6 K 15.321 betrifft, die nicht mehr weiterverfolgt wird, sowie für einen Wiederaufnahmeantrag in demselben Verfahren.

    Das Klageverfahren M 6 K 15.321, das wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig abgewiesen wurde, hatte die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand.

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Es gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. BGH, B.v. 9.11.2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Hierbei handelt es sich um eine kostenbezogene Tätigkeit der Justizverwaltung (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 u.a. - juris Rn. 9) mit belastendem bzw. Eingriffscharakter.
  • BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17

    Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Willensbetätigung nicht auf rationalen Erwägungen beruht, sondern unkontrollierbaren Trieben oder Vorstellungen unterworfen ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2017 - 5 A 4.17 - juris Rn. 3; Spickhoff in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2018, § 104 Rn. 15 ff. m.w.N.), was hier wie dargelegt der Fall ist.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    Auch wenn es sich bei der Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers um einen nicht kontradiktorischen Zwischenstreit handelt, bedarf es einer Kostenentscheidung, da die Beschwerde zurückgewiesen worden ist und in diesem Falle Gerichtskosten nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage I zu § 3 Abs. 2 GKG) entstehen (vgl. OVG RhPf, B.v. 10.2.1998 - 7 E 10175/98 - juris Rn. 7; allgemein: BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 - juris Rn. 40; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, vor § 154 VwGO, Rn. 16; Just in Fehling/Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 154 Rn. 17).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86

    Nichtzulassung einer Revision - Prozessfähigkeit eines Klägers - Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 11 C 18.668
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in engen Grenzen in bestimmten Fällen gemäß § 62 Abs. 4 VwGO i.V.m. § 57 Abs. 1 ZPO analog auch für einen prozessunfähigen Kläger ein Prozesspfleger bestellt werden kann, so unter anderem in Fällen der Eingriffsverwaltung (BVerwG, B.v. 9.12.1986 - 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2 = juris Rn. 5 m.w.N.; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, § 62 Rn. 16; Czybulka/Siegel in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 56).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 7 B 143.77

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - 12 A 287/12

    Anforderderungen an die Feststellung einer partiellen Prozessunfähigkeit im

  • VGH Hessen, 27.06.1995 - 1 TG 1808/95

    Entscheidung des Gerichts über die Prozeßfähigkeit einer Partei ohne Hinzuziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1997 - 24 E 1074/96

    Bestellung eines besonderen Vertreters; Nicht prozeßfähiger Kläger; Vorsitzender

  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 11 C 13.736

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers

  • VGH Bayern, 25.01.2001 - 11 C 01.33
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 7 E 10340/19

    Anhaltspunkt, Antrag, Aufhebung, Ausbildung, Ausbildungsförderung,

    Jedoch kann einem prozessunfähigen Kläger nach ständiger Rechtsprechung über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung ein Prozesspfleger bestellt werden, da die Stellung eines von einem Eingriffsakt betroffenen Klägers der eines Beklagten im Zivilprozess vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1986 - 2 B 127/86 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 11 C 18.668 -, juris, Rn. 10).
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